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IT-Dienstleistungen

AGB

Anwendungsbereich
Die AGB regeln die Beziehungen zwischen den Kundinnen und Kunden (im Folgenden "Auftraggeber" genannt) und der SysInt GmbH (im Folgenden "Auftragnehmer" genannt). Sie gelten für erbrachte Dienstleistungen und verkaufte Produkte des Auftragnehmers.

Wirksamkeit
Die AGB treten mit der Inanspruchnahme von Dienstleistungen oder durch Bestellung von Produkten durch den Auftraggeber in Kraft, sei es mündlich, schriftlich oder stillschweigend.

Leistungen des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer bietet IT-Dienstleistungen und Produkte an. Zur Leistungserfüllung kann der Auftragnehmer Drittanbieter und Subunternehmer hinzuziehen, sofern dies nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde.

Angebote
Die Angebote des Auftragnehmers in Preislisten, Inseraten usw. sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen von Auftraggebern sind für den Auftragnehmer erst nach schriftlicher Bestätigung verbindlich. Auftragsbestätigungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch erstellt.

Leistungen des Auftraggebers Verantwortung des Auftraggebers
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die Dienstleistungen und Produkte, für die er mit dem Auftragnehmer einen Vertrag abgeschlossen hat, gesetzes- und vertragsgemäss genutzt werden. Allfällige Mitwirkungspflichten, wie die Beachtung technischer Vorschriften, die Erbringung benötigter Informationen, die zur Verfügungsstellung von nicht beim Auftragnehmer gekaufter Software, Hardware usw., können sich aus den Leistungsbeschreibungen ergeben. Der Auftraggeber ist dafür besorgt, dass dem Auftragnehmer zur Leistungserbringung und zur Offertstellung sämtliche notwendigen Informationen zur Verfügung stehen.

Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen Rechnungsstellung
Die Einzelheiten der Rechnungsstellung für die beanspruchten Dienstleistungen und Produkte ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen bzw. Preislisten.

Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind bis zu dem auf dem Rechnungsformular angegebenen Fälligkeitsdatum zahlbar. Nach Ablauf des Fälligkeitsdatums wird automatisch ein Verzugszins in der Höhe von 5% p.a. geschuldet.

Verbindlichkeit
Der Kunde kann bis zur Zahlungsfälligkeit schriftlich und begründet Einwände gegen die Rechnung erheben. Im Unterlassungsfalle gilt die Rechnung als genehmigt.

Vorauszahlung und Sicherheit
Der Auftragnehmer kann vom Auftraggeber eine Vorauszahlung oder eine Sicherheit verlangen. Leistet der Kunde eine Vorauszahlung oder eine Sicherheit nicht, kann der Auftragnehmer die in den Leistungsbeschreibungen vorgesehenen Massnahmen treffen oder den Vertrag fristlos und ohne Entschädigungsfolgen auflösen. Dasselbe gilt bei Nachlassstundung des Auftraggebers oder Konkurseröffnung über den Auftraggeber, wenn nicht der Auftraggeber oder Dritte für die Bezahlung der vorhersehbaren Rechnungen eine Sicherheit leisten.

Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche sind sowohl gegen den Auftragnehmer als auch gegen dessen Subunternehmer ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln vorliegt. Für Folgeschäden aus der Verwendung der Produkte wird jede Haftung abgelehnt.

Gerichtsstand
Diese Vereinbarung unterliegt Schweizer Recht. Als Gerichtsstand für Streitigkeiten gilt der Sitz des Auftragnehmers als vereinbart. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, den zuständigen Gerichten des Domizils oder des Firmensitzes des Auftraggebers die Angelegenheit vorzutragen.

 

CH-5436 Würenlos, 1. Februar 2015
Diese AGB ersetzen alle vorhergehenden AGB der SysInt GmbH.